Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kopftuchverbot am Arbeitsplatz?
Rechtfertigungsmöglichkeiten im Unionsrecht
Kann ein privater Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin, einer praktizierenden Muslimin, das Tragen eines Kopftuches, das Kopf und Hals, nicht aber das Gesicht bedeckt, verbieten? Vor dem EuGH sind zwei Fälle anhängig, in denen diese Frage zu beantworten ist. Auch der OGH beschäftigte sich vor Kurzem in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 117/15v, mit dem Verbot von religiöser Bekleidung am Arbeitsplatz. Der vorliegende Beitrag erläutert, inwieweit sich ein solches Verbot rechtfertigen lässt. Die Untersuchung konzentriert sich auf die europarechtlichen Vorgaben und verweist nur punktuell auf die österreichische Rechtslage.
1. Anhängige Rechtssachen vor dem EuGH
Darf ein Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin verbieten, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen? Diese Frage muss der EuGH in den Rechtssachen Achbita und Bougnaoui beantworten. In beiden Fällen verlangten Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmerinnen, dass sie keine religiöse Kopfbedeckung tragen.
In der Rechtssache Achbita galt ein generelles Verbot, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen von politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen. Diese betriebliche Regelung sollte eine allgemeine Unternehmenspolitik der ...