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(Lohn)steuerrechtliche Behandlung von Krankengeldern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
Bei der Auszahlung von Krankengeld ist der Freibetrag gemäß § 69 Abs 2 EStG in Höhe von 30 € täglich nur durch die auszahlende Stelle bei der Ermittlung der pauschalen vorläufigen Lohnsteuer zu berücksichtigen. Im Rahmen der Pflichtveranlagung stehen diese Freibeträge nicht mehr zu ().
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer wurde im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung mit seinen Einkünften aus dem aktiven Dienstverhältnis und mit den von der Krankenkasse übermittelten Lohnzetteln für den Bezug von Krankengeld für 47 Tage veranlagt. Daraus resultierte eine Steuergutschrift in der Höhe von 45 €.
Gegen diesen Bescheid erhob der Arbeitnehmer schlussendlich Beschwerde an das BFG und begehrte eine Korrektur des Bescheides insoweit, als bei der Ermittlung der Einkünfte ein steuerfreier Anteil des Krankengeldes in der Höhe von 1.410 € (= 30 € x 47 Tage) in Abzug zu bringen gewesen wäre, was die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verringert und die aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Steuergutschrift erhöht hätte.
Erkenntnis des BFG
Das BFG wies die Beschwerde als unbegründet ab.
Krankengelder stellen als Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung Einkünf...