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PV-Info 10, Oktober 2018, Seite 2

Alles geklärt beim PKW-Sachbezug von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern?

Thomas Kiesenhofer

Das Thema „PKW-Sachbezüge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern“ war in den letzten Jahren und Monaten ein bewegtes. Die zahlreichen Entscheidungen und abweichenden Ansichten der Finanzverwaltung wurden auch in der Literatur ausgiebig diskutiert (vgl Kuprian, Auftraggebereigenes Kraftfahrzeug: Sachbezugsbewertung bei Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG, PV-Info 12/2016, Seite 22 ff; Kunesch, Aktualisierung der Information zum Kommunalsteuergesetz, PV-Info 3/2018, Seite 3 ff; Kiesenhofer, Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, PV-Info 5/2018, Seite 2 ff). In einem aktuellen Erkenntnis des BFG befasst sich das Gericht auch mit für die Praxis relevanten Detailfragen (). Zudem zieht sich die Finanzverwaltung nun endgültig von ihrer stark kritisierten Rechtsmeinung zurück und erkennt die ständige Rechtsprechung an, dass bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern nur die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeugs den Lohnnebenkosten unterliegt.

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