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PV-Info 10, Oktober 2018, Seite 1

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2019

Monika Kunesch

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2019 liegen vor (Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten):

Die Aufwertungszahl für 2019 beträgt 1,020. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.


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Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
171 €
174 €
für laufende Bezüge, monatlich
5.130 €
5.220 €
für Sonderzahlungen, jährlich
10.260 €
10.440 €
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
5.985 €
6.090 €


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Geringfügigkeitsgrenze
bis
ab
Monatlich
438,05 €
446,81 €
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich
657,08 €
670,22 €

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2019 voraussichtlich:


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Monatliche Beitragsgrundlage
Versicherungsanteil
Verrechnungsgruppe
bis 1.681 €
0 %
N 25a
über 1.681 € bis 1.834 €
1 %
N 25b
über 1.834 € bis 1.987 €
2 %
N 25c
über 1.987 €
3 %

Die Auflösungsabgabe beträgt 2019 131 €.

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