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Voraussetzungen einer Entsendung nach dem AuslBG
Im Falle der Entsendung eines Ausländers aus dem EWR-Ausland nach Österreich muss keine Bewilligung nach dem AuslBG eingeholt werden, sondern es reicht die Erstattung einer Meldung (Anzeige). In der Folge ist das Bestehen der gesetzlichen Erfordernisse zu bestätigen (EU-Entsendebestätigung) oder – bei Verneinung dieses Umstands – die Entsendung zu untersagen. Der folgende Beitrag stellt – unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung – kurz die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für das Vorliegen dieser Erleichterung dar.
Unionsrechtliche Rechtsgrundlagen
Unionsrechtlich regelt die Entsende-Richtlinie (Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl L 18 vom , S 1) die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Gemäß Art 2 Abs 1 Entsende-Richtlinie ist ein entsandter Arbeitnehmer dadurch gekennzeichnet, dass er seine Arbeitsleistung während eines begrenzten Zeitraums im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates erbringt als in demjenigen, in dessen Hoheitsgebiet er normalerweise tätig ist.
Gemäß Art 12 Abs 1 VO (EG) 883/2004 gilt als betriebsents...