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Staatsvertrag mit Deutschland zur Nachnutzung von Zollämtern
Derzeit gibt es für die Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der österreichisch-deutschen Binnengrenze keine geeignete staatsvertragliche Grundlage. Ein dem Nationalrat vorgelegtes Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (RV 1893 BlgNR 24. GP) soll nun diesbezüglich Abhilfe schaffen.
Ziel dieses Abkommens ist es, durch die Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der österreichisch-deutschen Binnengrenze weiterhin eine Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot für die Wirtschaft zu gewährleisten, sofern durch die Nähe von Speditions- und Verteilerzentren der Bedarf, Zollförmlichkeiten durchführen zu können, nach wie vor gegeben ist. Es erlaubt dem Nachbarstaat, bestimmte Zollstellen, die sich auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Gebietsstaates befinden, als Binnenzollstellen fortzuführen oder neu einzurichten. Dazu enthält es Regelungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zollabfertigung und die Behandlung beschlagnahmter oder ...