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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Lohnpfändungswerte für 2016
Die Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen von 872,71 € (Wert 2015) auf 882,78 € (Wert 2016) führt auch zu einer Änderung der unpfändbaren Freibeträge.
Daraus ergeben sich ab folgende Lohnpfändungswerte:
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Lohnpfändungswerte 2016 (Beträge in €) | monatlich | wöchentlich | täglich |
Allgemeiner Grundbetrag (mit Anspruch auf Sonderzahlungen) | 882,00 | 205,00 | 29,00 |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag (ohne Anspruch auf Sonderzahlungen) | 1.029,00 | 240,00 | 34,00 |
Unterhaltsgrundbetrag | 176,00 | 41,00 | 5,00 |
Höchstberechnungsgrundlage | 3.520,00 | 820,00 | 117,00 |
Absolutes Existenzminimum bei „normalen“ Exekutionen | 441,00 | 102,50 | 14,50 |
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen | 330,75 | 76,88 | 10,88 |
S. 7BMF-Erlass zur Zinsersparnis 2016
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung für Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, beträgt für das Kalenderjahr 2016 1 % (Wert 2015: 1,5 %) ( BMF-010222/0076-VI/7/2015).