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SWI 10, Oktober 2012, Seite 443

Besteuerung von Beteiligungserträgen gemäß § 10 Abs. 7 KStG auch bei fehlendem Abzug im Ausland?

Can Sec. 10 Para. 7 CITA Trigger Taxation of Dividends Which Were not Deducted from the Tax Base Abroad?

Stefaner

Sec. 10 para. 7 Austrian Corporate Income Tax Act (CITA) shall prevent tax exemption of inbound dividends that are tax-deductible abroad. Markus Stefaner analyzes whether exemption of dividends is only denied if the payment was effectively deducted abroad or whether the theoretical possibility to deduct these payments already triggers taxation of dividends in Austria.

I. Überblick

§ 10 Abs. 7 KStG soll die doppelte Begünstigung von grenzüberschreitenden Beteiligungserträgen bekämpfen. Die Anti-Steuerarbitrage-Regel greift dabei, wenn die Erträge im Ausland abzugsfähig sind. Der Artikel soll die Frage analysieren, ob § 10 Abs. 7 KStG auch dann greift, wenn nach dem ausländischen Steuerrecht zwar die Möglichkeit besteht, dass die Erträge abgezogen werden, diese Möglichkeit jedoch nicht genutzt wird.

II. Bekämpfung von Steuerarbitrage

Mit dem BBG 2011 wurde in § 10 Abs. 7 KStG eine Regelung zur Bekämpfung von Steuerarbitrage eingefügt. Danach soll – insb. bei hybriden Kapitalinstrumenten – die Befreiung von Beteiligungserträgen versagt werden, wenn die Erträge im Ausland steuerlich abzugsfähig sind. Eine Anrechnung zugrunde liegender KöSt unterbleibt. Ziel der Vorschrift ist, den Effekt einer doppelten Nichtbesteuerung, der sich aus ei...

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