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SWI 9, September 2017, Seite 497

Arbeitskräftegestellung im DBA Deutschland

Die Rechtsprechung des VwGH zum „wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff“ ist auch im Anwendungsbereich des DBA Deutschland bei konzerninterner Arbeitskräftegestellung anzuwenden.

Bei gewerblicher Arbeitskräftegestellung greift die Sonderregelung des Art 15 Abs 3 DBA Deutschland.

Sachverhalt: Die in Österreich ansässige und bei der österreichischen T-GmbH beschäftigte Revisionswerberin wurde ab Oktober 2006 bis voraussichtlich zu einem verbundenen Unternehmen nach Deutschland entsandt. Im Rahmen ihrer ESt-Erklärung erklärte die Revisionswerberin die Auslandseinkünfte als unter Progressionsvorbehalt befreit, da nach Art 15 DBA Deutschland dem Tätigkeitsstaat Deutschland das Besteuerungsrecht an jenen Einkünften gebührt, die für in Deutschland erbrachte Arbeitstage gezahlt wurden. Demgegenüber unterwarf das Finanzamt die gesamten Einkünfte einer Besteuerung in Österreich, da nach Auffassung des Finanzamtes sämtliche Einkünfte nach Art 15 DBA Deutschland im Ansässigkeitsstaat zu besteuern seien, wenn sich der Empfänger während des betreffenden Kalenderjahres nicht länger als 183 Tage im anderen Staat aufhalte, der Arbeitgeber nicht im anderen Staat ansässig sei und die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen würden, die der Arbeitgeber im anderen Staat habe.

Im Ra...

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