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Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Gegenstand dieses Erkenntnisses des BFG war eine an einen Arbeitnehmer gezahlte freiwillige Abfertigung, welche sich auf dessen teilweise im In-, teilweise im Ausland (hier: Dänemark) erbrachte Tätigkeit innerhalb eines Konzerns bezieht. Die zunächst strittige Frage, ob die Abfertigung gemäß § 67 Abs 6 EStG begünstigt zu besteuern wäre, wurde vom Finanzgericht bejahend beantwortet, da das gegenständliche Dienstverhältnis eindeutig nicht dem BMSVG unterlag.
Abfertigungszahlungen innerhalb einer Konzerngruppe
Abgesehen davon, hatte das BFG jedoch in einem zweiten Schritt zu beurteilen, in welchem Ausmaß Österreich nach Anwendung des DBA-Rechts überhaupt einen Anspruch auf Besteuerung der Abfertigung behält. Unter Bezugnahme auf das Kausalitätsprinzip wurde dazu die inländische Tätigkeit (in Monaten) ins Verhältnis zum gesamten Tätigkeitszeitraum (wiederum in Monaten) gesetzt und die Abfertigung entsprechend aufgesplittet. Dementsprechend war der verbleibende inländische Anteil mit festen Sätzen zu besteuern ().