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SWI 9, September 2017, Seite 496

Steuerlicher „Wegzug“ vermögensverwaltender Personengesellschaften

Kraft/Ungemach (PIStB 2017, 143 ff) analysieren, welche Folgen aus dem Wegzug des Gesellschafters einer deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaft resultieren. Die deutsche Gestaltungspraxis, im Privatvermögen gehaltene Beteiligungsbesitz vor Wegzug ertragsteuerneutral auf eine vermögensverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft zu übertragen, um die Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG zu vermeiden, sei überholt, da nach Auffassung des BFH ( I R 81/09) die gewerbliche Prägung in § 15 dEStG nicht auf das Abkommensrecht durchschlage. Mittlerweile habe sich auch das dBMF dieser Ansicht angeschlossen. Folglich verliere Deutschland im Zuge des Wegzugs das Besteuerungsrecht, weil das Besteuerungsrecht hinsichtlich etwaiger „vermögensverwaltender“ Veräußerungsgewinne ausschließlich dem Zuzugsstaat als neuem Wohnsitzstaat zustehe. Eine Entstrickungsbesteuerung könne aber unterbleiben, wenn die Personengesellschaft als geschäftsleitende Holding-Betriebsstätte ausgestaltet werde.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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