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PV-Info 1, Jänner 2016, Seite 23

Neue EuGH-Entscheidung zur Urlaubsberechnung bei Umstellung von Voll- auf Teilzeit (und umgekehrt)

Thomas Rauch

Der EuGH hat im Urteil vom , Rs C-219/14, Greenfield, entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols; , Rs C-415/12, Brandes; siehe Rauch, Urlaub bei Veränderung des Ausmaßes der Arbeitszeit, PV-Info 11/2010, Seite 17 f) neuerlich die Rechtsauffassung geäußert, dass bei der Umstellung von Voll- auf Teilzeit ein aus der Vollbeschäftigung stammender Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden darf. Zwar sind für Zeiten verschiedener Arbeitszeitausmaße die Urlaubsansprüche unterschiedlich zu berechnen, jedoch könne dieser Grundsatz nicht nachträglich auf einen während der Vollzeit erworbenen Anspruch angewendet werden.

Ansicht des OGH

Der OGH hat zu dieser Frage zum österreichischen Urlaubsrecht folgende Grundsätze entwickelt ():

Bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit und umgekehrt ist ein nicht verbrauchtes Urlaubsguthaben „wertneutral“ umzurechnen (, zur Altersteilzeit; siehe Rauch, Urlaubsanspruch während der Freizeitphase einer geblockten Altersteilzeit, PV-Info 3/2010, Seite 27 ff). Dabei darf das Ausmaß des in Wochen zu betrachtenden Urlaubsguthaben...

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