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EuGH: Steuerbefreiung für die Lieferung neuer Fahrzeuge darf nicht vom Wohnsitz des Empfängers im Bestimmungsstaat abhängig gemacht werden
In seinem Urteil vom , Santogal, C-26/16, hatte sich der EuGH mit den Voraussetzungen für die Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung eines neuen Fahrzeugs zu befassen. Die damit verbundenen Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis Lda (im Folgenden: Santogal) einerseits und der portugiesischen Zoll- und Steuerverwaltung andererseits betreffend die Weigerung dieser Behörde, einen Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Santogal ist eine Handelsgesellschaft, die im Automobilhandel in Portugal tätig ist. Mit einer auf den datierten Rechnung verkaufte Santogal zu einem Preis von 447 665 Euro ein Neufahrzeug, das sie zuvor bei der Mercedes-Benz Portugal SA erworben hatte und dessen Verbringung in das portugiesische Staatsgebiet durch eine Zollanmeldung vom festgestellt worden war.
Beim Verkauf teilte der Erwerber, ein angolanischer Staatsangehöriger, Santogal mit, dass er die Absicht habe, dieses Fahrzeug zu seinem persönlichen Gebrauch in Spanien zu verwenden, wo er angab, einen Wohnsitz zu hab...