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SWI 9, September 2017, Seite 482

Neue Formulare für A1-Bescheinigungen im grenzüberschreitenden Sozialversicherungsrecht

New Application Forms for A1 Certificates in Cross-Border Social Security Law

Stefan Haas

If a person provides cross-border services abroad within an employment or service contract, this person usually belongs to the social security system in the country of employment or secondment unless European Union law foresees an exemption. The issuing procedure for so-called “A1 certificates” has now been standardized by the publication of new application forms.

I. Grundsätze des grenzüberschreitenden Sozialversicherungsrechts

Das innerstaatliche Sozialversicherungsrecht baut in aller Regel auf dem Territorialprinzip auf. Demnach sollen erwerbstätige Personen in jenem Staat der Sozialversicherung unterliegen, in dem sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten hätte dies prinzipiell eine doppelte oder mehrfache Beitragspflicht zur Folge. Einerseits würde aufgrund des sogenannten Ausstrahlungsprinzips in § 3 Abs 2 lit d ASVG die Sozialversicherungspflicht im Ansässigkeitsstaat bestehen bleiben, andererseits würde jedoch auch der Tätigkeitsstaat die Sozialversicherungspflicht auf Basis des Tätigkeitsortprinzips für sich beanspruchen. Um die Grundsätze des freien Personenverkehrs sowie der Niederlassungsfreiheit in das zwischenstaatliche Sozialversicherungsrecht zu transferier...

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