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Anrechnung von Vordienstzeiten im Konzern für steuerbegünstigte Abfertigungszahlung
Das BFG hatte in zwei Fällen zu entscheiden, ob Dienstzeiten eines Arbeitnehmers durch den Übergang von Dienstverhältnissen von einem Unternehmen zum anderen, wobei beide demselben Konzern angehören, zusammenzurechnen sind und somit den gesetzlichen Abfertigungsanspruch erhöhen. In beiden Erkenntnissen verneinte es eine solche Vorgehensweise, auch wenn dies vertraglich zugesagt wurde (; , RV/5100956/2014).
Sachverhalt 1
Der beschwerdeführende Arbeitnehmer war seit durchgängig in (einem) Arbeitsverhältnis(sen) bei mehreren Konzerngesellschaften, davon zuletzt ab bei einer GmbH, ebenfalls eine Konzerngesellschaft, als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. In den „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Angestellte“ ist festgehalten, dass die Arbeitgeberin zu einem Konzern gehört und er durch die Anstellung ein Mitarbeiter dieses Konzerns wird. Die bei der X-AG und Y-GmbH verbrachten Vordienstzeiten wurden gemäß den im Konzern geltenden Bestimmungen auf alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten, angerechnet. Eine Abfertigungszahlung bei Konzernwechsel erfolgte nicht.
Das Dienstverhältnis wurde mit einve...