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SWI 11, November 2014, Seite 542

Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen

In Deutschland hat der Bundesrat mit Beschluss vom die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für eine europaweite Anzeige- und Registrierungspflicht internationaler Steuergestaltungen einzusetzen und im Vorgriff darauf bereits eine entsprechende nationale Regelung vorzusehen. Ähnlichen Überlegungen in den Jahren 2007 und 2008 wurde von Wissenschaft und Praxis mit Schlagworten wie „Überwachungsstaat“ oder „Kriminalisierung des Beratermarkts“ entschieden entgegengetreten. Beuchert/Osterloh-Konrad (IStR 2014, 643 ff.) weisen auch aus Sicht des Jahres 2014 auf die Schwierigkeiten hin, die sich daraus sowohl rechtspolitisch als auch rechtsdogmatisch ergeben können. Sie lassen zwar erkennen, dass sich ein rechtspolitisch legitimes Interesse an einer solchen Regelung nicht abstreiten lasse. Allerdings entstehe eine „unbillige Informationsasymmetrie“, wenn Steuerpflichtigen im Gegenzug nicht auch die Möglichkeit eingeräumt werde, Steuergestaltungen vorab verbindlich mit der Behörde abzustimmen.

Rubrik betreut von: Toifl
Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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