Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Leistungen eines ausländischen Stammhauses an seine inländische Betriebsstätte sind mehrwertsteuerpflichtig, wenn die Zweigniederlassung zu einer Mehrwertsteuergruppe gehört
In seinem Urteil vom , Rs C-7/13, Skandia America Corp., hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Erbringung von Dienstleistungen durch eine im Drittland ansässige Gesellschaft an ihre in einem Mitgliedstaat gelegene Zweigniederlassung, die ihrerseits Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe in diesem Mitgliedstaat ist, der Mehrwertsteuer unterliegt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Skandia America Corp. (im Folgendem: SAC) mit dem Sitz in den USA war in den Jahren 2007 und 2008 die im Skandia-Konzern auf globaler Ebene für den Einkauf von IT-Dienstleistungen zuständige Gesellschaft und übte ihre Tätigkeit in Schweden durch ihre Zweigniederlassung Skandia Sverige aus. SAC vertrieb extern erworbene IT-Dienstleistungen an verschiedene Gesellschaften des Skandia-Konzerns sowie an Skandia Sverige, die seit dem als Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe in Schweden eingetragen ist. Die Aufgabe von Skandia Sverige bestand darin, die extern erworbenen IT-Dienstleistungen zu dem als IT-Produktion bezeichneten Endprodukt weiterzuverarbeiten. Dieses Endprodukt wurde sodann verschiedenen Gesellschaften des Skandia-Konzerns zur Verfügung gestellt, ...