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Italienische Mindestverbrauchsteuer auf Tabak unionsrechtswidrig
Die italienische Mindestverbrauchsteuer auf Tabak (115 % auf Zigaretten, deren Preis niedriger ist als der von Zigaretten der gängigsten Preisklasse) schafft ein System, bei dem der für Zigaretten der gängigsten Preisklasse in Anwendung der globalen Verbrauchsteuer erhobene Betrag niedriger ist als die Mindestverbrauchsteuer auf die preisgünstigsten Zigaretten, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt und den Zielen der Richtlinie 2011/64/EU zuwiderläuft. Eine solche Rechtsvorschrift ist daher unzulässig (, Ministero dell’Economia e delle Finanze u. a. /Yesmoke Tobacco SpA).