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SWI 11, November 2014, Seite 498

Beteiligungen inländischer GmbHs über eine inländische KG an einer deutschen AG

Eine österreichische Kommanditgesellschaft wird sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Ertragsteuerrecht als steuerlich transparent angesehen und kommt daher nicht als Steuerpflichtiger und folglich auch nicht als Einkünftezurechnungsempfänger in Betracht. Ist daher eine österreichische KG zu 50 % an einer deutschen börsenotierten AG beteiligt, so werden sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Steuerrecht die Gewinnausschüttungen den KG-Gesellschaftern als deren Einkünfte zugerechnet, wobei diese die Dividenden über ihre österreichischen Betriebsstätten (anteilige Personengesellschaftsbetriebsstätten) in Empfang nehmen.

S. 499 Sind an der österreichischen KG ausschließlich österreichische GmbHs beteiligt, wobei deren durchgerechneter Anteil an der deutschen AG jeweils unter 10 % liegt (Portfoliodividenden), kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn die Gewinnausschüttungen abkommenskonform mit einer gem. Art. 10 DBA Deutschland auf 15 % herabgesetzten Kapitalertragsteuer belastet werden. Nur dann, wenn die österreichischen GmbH-Gesellschafterinnen der österreichischen KG durchgerechnet Schachtelbeteiligungen hielten, wäre im Hinblick auf die Mutter-Tochter-Richtlinie auf de...

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