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SWI 8, August 2018, Seite 394

VwGH: Bergsteiger, der auch Vorträge hält, ist weder Sportler iSd „Sportlerpauschalierungs-VO“ noch Künstler iSd Art 17 DBA

Unter „Sportveranstaltungen“ iSd „Sportlerpauschalierungs-VO“ sind organisierte sportliche Wettkämpfe zu verstehen, die in Beachtung bestimmter Regeln vor einem Publikum ausgetragen werden.

Die aus der Tätigkeit als Keynote-Speaker sowie Motivationstrainer erzielten Einkünfte gelten nicht als Einkünfte als „Bühnenkünstler“ iSd Art 17 DBA.

Sachverhalt: Der in Österreich ansässige und aufgrund einer Netzhauterkrankung blinde Revisionswerber übte eine Tätigkeit als Bergsteiger, Testimonial, Keynote-Speaker und Vortragender aus. Er bestieg ua den Kilimanjaro, den Berg Ararat, den Mount Everest, und er unternahm Schitouren in Norwegen sowie der Antarktis. Im Jahr 2010 erschien ein von ihm verfasstes Buch, und er hielt zahlreiche Vorträge, in denen er auch über seine Kindheit, sein Aufwachsen als Blinder sowie seine Entwicklung zum Extremsportler erzählte. Darüber hinaus nahm er im Jahr 2012 an einem Kletterwettbewerb, den Weltmeisterschaften in Paris (Veranstalter IFSC Paraclimbing) teil.

Im Zuge der Steuererklärung nahm der Revisionswerber die Verordnung des BMF betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern in Anspruch. Die Inlandseinkünfte als Sportler wurden mit einem Drittel angesetzt, die restlichen zwei Drittel ...

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