zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 8, August 2017, Seite 16

Verfallsfrist in Kollektivverträgen

Sabine Waiss

Errechnet und bezahlt der Arbeitgeber die Höhe eines Anspruchs aus dem Dienstverhältnis, so legt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag fest. Nimmt der Arbeitnehmer diesen Betrag zunächst ohne Beanstandung an, erhebt aber nach Ablauf einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist Nachforderungen, so sind diese Nachforderungen verfallen ().

Beim Kläger handelte es sich um einen Arbeitnehmer, dessen Dienstverhältnis der Abfertigung alt unterlag. Das Dienstverhältnis endete durch eine Arbeitgeberkündigung. Auf das Dienstverhältnis waren die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Handelsangestellte (im Folgenden: Kollektivvertrag) anwendbar. Der Kollektivvertrag sieht in Punkt XX.A. vor, dass Ansprüche bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend gemacht werden müssen.

Sachverhalt

Mit der Endabrechnung wurde dem Arbeitnehmer eine Abfertigung basierend auf dessen laufenden Bruttomonatsgehalt ausbezahlt, die Sonderzahlungen fanden bei der Berechnung der Abfertigung keine Berücksichtigung. Zwei Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses forderte der Arbeitnehmer seinen ehemaligen Arbeitgeber schriftlich a...

Daten werden geladen...