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SWI 8, August 2018, Seite 385

EuGH anonymisiert Vorabentscheidungssachen mit Beteiligung natürlicher Personen

Vor dem Hintergrund des neuen datenschutzrechtlichen Regimes der EU hat der EuGH beschlossen, den Schutz der Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen zu verbessern.

Damit sowohl der Schutz der Daten von an Vorabentscheidungssachen beteiligten natürlichen Personen als auch die Information der Bürger und die Öffentlichkeit der Justiz gewährleistet werden, hat der EuGH daher für alle ab anhängig gemachten Vorabentscheidungssachen entschieden, in allen seinen veröffentlichten Dokumenten den Namen der an der Rechtssache beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben zu ersetzen. Ebenso werden alle ergänzenden Details, anhand deren die Betroffenen identifiziert werden können, weggelassen.

Wird die Rechtssache ausschließlich zwischen natürlichen Personen geführt, so wird die Rechtssachenbezeichnung aus zwei Anfangsbuchstaben bestehen, die für den Vor- und Nachnamen der Klägerpartei stehen, jedoch nicht mit dem tatsächlichen Vor- und Nachnamen dieser Partei übereinstimmen.

Zur Verhinderung der Häufung von Rechtssachen mit den gleichen Anfangsbuchstaben wird der EuGH diesen beiden Anfangsbuchstaben in Klammern ein Unterscheidungsmerkmal hinzufüge...

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