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Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG), welches am im Nationalrat beschlossen wurde (die Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten), ist das erste Ergebnis von langjährigen und äußerst schwierigen Bemühungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und kann daher – trotz der inhaltlichen Komplexität – als ein positiver Schritt in die richtige Richtung gesehen werden. Die diesbezüglichen Regelungen sind bereits mit in Kraft getreten und sind auf alle laufenden Versicherungszuordnungsverfahren anzuwenden, die nicht bis spätestens abgeschlossen wurden. Entsprechend dem Zweck dieser Normen bezieht sich das neue Verfahren auch auf die versicherungsrechtliche Prüfung von Zeiträumen, die vor dem Inkrafttreten liegen.
Inhalt
Kompakt zusammengefasst enthält das SV-ZG ein in § 412a ASVG beschriebenes Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung mit folgenden Maßnahmen:
Vorabprüfung (§ 412d ASVG): Künftig soll bereits bei bestimmten Fällen der Anmeldung zur GSVG-Pflichtversicherung mittels eines Fragebogens geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem GSVG oder BSVG vorliegt.
Neuzuordnungsprüfung (§ 412b ASVG): Im Wesentlichen wird damit ...