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Bemessung der Urlaubsersatzleistung im Saisonbetrieb
Mit der Urlaubsersatzleistung wird der noch nicht verbrauchte, in der Vergangenheit entstandene Urlaubsanspruch abgegolten. Für die Bemessung der Urlaubsersatzleistung ist daher das im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zustehende Entgelt und nicht das Entgelt im Falle eines fiktiven Urlaubsverbrauchs nach Beendigung des Dienstverhältnisses heranzuziehen ().
Im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt betrieb der Dienstgeber ausschließlich während der Wintersaison ein Hotel und eine Skihütte. Die Dienstverhältnisse der (Saison-) Dienstnehmer, auf die der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anwendbar war, waren befristet abgeschlossen. Dabei wurde das Ende der Befristungen so gewählt, dass ein nach der Dauer des Saisonbetriebs gestaffelter Personalabbau gewährleistet war. Dementsprechend waren die betroffenen Dienstnehmer bis zur jeweiligen Beendigung ihrer Dienstverhältnisse bei planmäßigem Geschäftsgang voll ausgelastet.
Sachverhalt
Bei Beendigung der Dienstverhältnisse erhielten die Saisonarbeitskräfte ihren Resturlaubsanspruch als Urlaubsersatzleistung abgegolten. In die Bemessung für die Urlaubsersatzleistung wurden ...