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Grenzüberschreitende Verschmelzungen
Winter (GmbH-Rundschau 2008, 532 ff.) gibt einen Überblick über die Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie in Deutschland und weiteren Mitgliedstaaten. Er kommt zum Ergebnis, dass die Umsetzung in Deutschland und auch in anderen Mitgliedstaaten (inklusive Österreichs) derzeit große Fortschritte mache. Unterschiede zeigen sich vor allem bei der Festlegung des Kreises der verschmelzungsfähigen Gesellschaften, insbesondere der Einbeziehung von Genossenschaften. Am weitesten geht hier Luxemburg, wo jede Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ausreicht.