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Besteuerung von Werbeverträgen mit beschränkt Steuerpflichtigen
Der BFH hat mit Urteil vom , I R73/02, vermeintlich für Rechtssicherheit in Bezug auf die Frage gesorgt, unter welchen Einkunftstatbestand des § 49 dEStG (vergleichbar § 98 öEStG) Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen aus Werbeverträgen mit in Deutschland ansässigen Unternehmen zu subsumieren sind. Diese Rechtssicherheit war allerdings nur von kurzer Dauer. Zum einen hat das dBMF das Urteil niemals anerkannt und einen Nichtanwendungserlass herausgegeben. Zum anderen berichten Schauhoff/Idler (IStR 2008, 344 ff.), dass nunmehr auch der BFH mit Urteil vom , I R19/06, überraschend seine im Urteil vom vertretene Rechtsauffassung verworfen hat. Die Autoren legen dar, dass dieses neue Urteil des BFH vom in seiner Begründung wenig überzeugend ist und vor allem auch deshalb in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen wird. Zu begrüßen sei lediglich, dass der BFH der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, es gebe betriebsstättenlose gewerbliche Einkünfte, eine deutliche Absage erteilt hat.