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PV-Info 12, Dezember 2020, Seite 10

Neues Gehaltssystem im Kollektivvertrag für Handelsangestellte – der Countdown läuft (Teil 1)

Gastbeitrag von Theresa Dorer, LL.M. (WU) / Martina Limbeck / Dr. Ursula Roberts

Sämtliche Handelsunternehmen müssen bis spätestens in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben umsteigen. Über 400.000 Handelsangestellte sind daher bis in das neue Gehaltssystem umzustufen.

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (KV, KV Handel oder KV für Handelsangestellte) sieht seit ein neues Gehaltssystem (KV Handel neu, Gehaltssystem neu) vor. Das seit 45 Jahren geltende alte Gehaltssystem des KV Handel (KV Handel alt, Gehaltssystem alt) gilt nur noch bis zum . Ab gilt für alle Handelsbetriebe in Österreich ausnahmslos das neue Gehaltssystem, wobei bis Dezember 2021 neben dem neuen Gehaltssystem das alte Gehaltssystem weiterhin gilt. In einem Handelsbetrieb dürfen allerdings nicht beide Gehaltssysteme nebeneinander laufen.

Die Handelsangestellten sind nach den Vorgaben des KV Handel unter Mitwirkung des Betriebsrats in das neue Gehaltssystem umzustufen. Insbesondere hat eine Abstimmung über die Information der Arbeitnehmer und zum Gehaltssystem neu zu erfolgen. Der Übergangsstichtag ist gemeinsam mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung zu vereinbaren.

In betriebsratslosen Betriebe...

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