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SWI 7, Juli 2008, Seite 287

Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH-&-Co-KG

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank u. a. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung gestellt, so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor.

Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt, doch kann dies nicht ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen Kapitalertragsteuer.

Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung die Anrechnung der dennoch erhobenen österreichischen Kapitalertragsteuer ablehnt, so ist dies im ...

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