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SWI 7, Juli 2008, Seite 286

Zuzug von Gesellschaftern von amerikanischen und kanadischen Personengesellschaften mit umfangreichem Liegenschaftsbesitz

§ 6 Z 6 EStG sieht keine „Wegzugsbesteuerung“ im engen Wortsinn vor, denn es wird die Wirkung dieser Bestimmung nicht vom Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich S. 287tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher keine Wertzuwachsbesteuerung in den Wirtschaftsgütern der inländischen Betriebsstätten aus. Umgekehrt bewirkt aber auch der Zuzug eines Gesellschafters einer betrieblich im Ausland tätigen Personengesellschaft gemäß § 6 Z 6 EStG nicht die Aufwertung der den ausländischen Betriebsstätten zuzurechnenden Wirtschaftsgüter.

Allerdings vertritt das BMF die Auffassung, dass das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen es untersagt, die Gewinne von US-Betriebsstätten bei Personen zu besteuern, die in den USA ansässig sind, und dass dieses Verbot nicht nur die realisierten, sondern auch die nicht realisierten Gewinne betrifft, sodass eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter aus Anlass des Zuzugs aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens geboten ist.

Das gleiche Ergebnis tritt für Gesellschafter ein, die in Deutschland ansässig sind. Denn – ungeachtet des Umstands, dass das DBA Ö...

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