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SWI 5, Mai 2001, Seite 211

Zweifelsfragen zur Unternehmerbescheinigung

AMBIGUOUS POINTS IN CONNECTION WITH CERTIFICATES OF STATUS OF TAXABLE PERSONS

Alois Helml

Foreign companies are required to present a certificate of status of taxable persons for value-added tax purposes. In practice unclear points have arisen on the content of these certificates. Alois Helml presents the problems and drafts solutions for them.

I. Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges

Wer als ausländischer Unternehmer, der im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte hat, die Erstattung abziehbarer Vorsteuern beantragt, hat neben anderen Bedingungen, die er erfüllen muss, auch eine so genannte Unternehmerbescheinigung vorzulegen.

In der Praxis haben sich mehrfach Zweifelsfragen über den Gegenstand dieser Bescheinigung ergeben.

II. Inhalt der Bescheinigung

Für Unternehmer, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, bestimmt Artikel 3 lit. b der 8. Mehrwertsteuerrichtlinie, dass der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ansässigkeitsstaates den Nachweis erbringen muss, dass er Mehrwertsteuerpflichtiger dieses Staates ist.

Gemäß Art. 9 der 8. Richtlinie muss diese Bescheinigung über die Steuerpflichtigen-Eigenschaft dem im Anhang B (der 8. Richtlinie; Anm. d. Verf.) aufgeführten Muster entsprechen.

(1) Hat der Antragsteller keine S...

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