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SWI 5, Mai 2001, Seite 200

Deutsche Bundesknappschaftspension

Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine so genannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene, vertriebene Verfolgte, Verschleppte) die Möglichkeit gegeben, die bis zum Verlassen des Herkunfts- bzw. Verschleppungsgebietes in der ausländischen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rentenversicherung steigernd zu berücksichtigen. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich ist zu beachten, dass bis zum Beitritt S. 201Österreichs zur EU das Sozialversicherungsabkommen anzuwenden war, welches eine Gebietsgleichstellung vorsah.

Darüber hinaus können Spätaussiedler, die nach dem ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben, besondere Hilfen und Vergünstigungen beantragen, sofern die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllt sind. Die Leistungen an Spätaussiedler haben den Charakter von Starthilfen und sollen daneben auch dur...

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