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Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer im neuen DBA-Deutschland
Im Geltungsbereich des am unterzeichneten (aber noch nicht in Kraft stehenden) neuen DBA-Deutschland werden Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie auch für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen.
Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die österreichische Grenzzone verlegt und pendelt er täglich zu seiner in der deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft, steht das Besteuerungsrecht nach dem neuen Abkommen Deutschland zu. Durch das neue Abkommen ergibt sich damit gegenüber der derzeitigen Rechtslage (siehe AÖFV Nr. 31/1987) keine Änderung. (EAS 1823 v. )