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SWI 5, Mai 2001, Seite 199

Veräußerung zweier vermieteter Betriebsliegenschaften durch eine deutsche GmbH

Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbst hergestellten Gebäudes resultieren mögen, von der deutschen Besteuerung freizustellen. (EAS 1820 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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