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SWI 5, Mai 2001, Seite 198

Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des „Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte Abkommensbestimmung enthält kein dispositives Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den Fremdverhaltensgrundsatz anzuwenden oder zu missachten.

Ist aber in Italien - notfalls unter Mithilfe der italienischen Gerichte - die Durchsetzung von Artikel 9 und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer „unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in It...

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