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Verwertungsrechte an der Aufzeichnung eines Live-Konzertes
Wurde mit einem in der Schweiz ansässigen Ensemble neben einem Vertrag über die Teilnahme an einem inländischen Konzert ein weiterer Vertrag über das Recht der Aufzeichnung und späteren Verwertung dieses Live-Konzertes abgeschlossen, dann fallen die für diese Überlassung der Verwertungsrechte gezahlten Vergütungen unter Artikel 12 des DBA-Schweiz (siehe auch Z 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Sie unterliegen damit einer auf 5% eingeschränkten Besteuerung in Österreich. (EAS 1811 v. )