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SWI 9, September 2010, Seite 453

BFH zur Abziehbarkeit bei beruflich und privat gemischt veranlassten (Auslands-)Reisen (hier: USA, Italien, Irland)

  • Geänderte Rechtsprechung nach Grundsatzentscheidung des Großen Senats – Abkehr vom Aufteilungsverbot

  • UFS folgt der geänderten deutschen Rechtsprechung, BMF nicht – noch keine VwGH-Entscheidung

Fall I (USA – Anlassfall für die Entscheidung des Großen Senats): Der in Deutschland ansässige A ist nichtselbständig als kaufmännischer Angestellter im Bereich der Informationstechnologie sowie als „EDV-Controller“ bei einer Versicherung tätig, früher war er auch in den USA berufstätig. Er besucht alljährlich in Las Vegas eine Computermesse, wo er auch bereits einen Vortrag gehalten hatte. Im Streitjahr gibt es folgendes Programm: Abflug am Freitag, Beginn am darauffolgenden Montag, Montag bis Mittwoch ganztags Fachveranstaltungen und Fachdiskussionen, Donnerstag Fachveranstaltung bis 14:30 Uhr, anschließend Ende der Computermesse, Rückkehr nach Köln am Sonntag. A macht als Werbungskosten Flugkosten, Tagungsgebühren, Verpflegungsmehraufwand und Hotelkosten für sechs Übernachtungen geltend. Das Finanzgericht anerkennt die Kosten für vier Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für fünf Tage, da von den sieben Tagen des USA-Aufenthalts nur vier Tage einem eindeutigen beruflichen Anlass z...

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