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Verleihung ausländischer Aktien durch inländische Investmentfonds
(BMF) – Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen i. S. d. § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (z. B. Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei Letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen derselben Art und Güte zurückzuführen hat (Rz. 6199 EStR). Auch wenn die Weiterleitung (= Ausgleichszahlung) der jeweiligen Kapitalerträge (z. B. Dividenden) nach der zitierten Richtlinienregelung beim Verleiher wirtschaftlich betrachtet weiterhin zu Erträgen aus der jeweiligen Kapitalanlage (Dividenden aus Aktien) führt, wird davon auszugehen sein, dass im Fall von verliehenen Auslandsaktien die ausländischen Aktiendividenden im Allgemeinen dem zivilrechtlichen Eigentümer der Kapitalanlagen zuzurechnen sind, wenn diesem tatsächlich auch die wirtschaftliche Eigentümerposition zukommt (z. B. weil er bei Hoffnung auf fallende Kurse die Aktien jederzeit verkaufen könnte, um sodann seiner Rückgabeverpflichtung durch Neuanschaffung zu gesunkenen Anschaffungskosten nachzukommen).
Werden von einem österreichischen Publikumsinvestmentfonds ausländische Aktien gehalten, dann ist der Fonds infolge seiner steuerlichen Tran...