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SWI 1, Jänner 2009, Seite 50

VwGH zum Missbrauch (§ 22 BAO) durch Zwischenschaltung ausländischer Konzerngesellschaften

  • Die Ausstattung von Konzernunternehmen vor allem in Steueroasen oder Niedrigsteuerländern mit Kapital und die Verwendung dieses Kapitals durch diese Konzernunternehmen als Einkunftsquelle kann als unangemessene Gestaltung angesehen werden

Aus der Entscheidung des UFS Wien, , ZRV/1249-W/03, betreffend Gewerbesteuer 1994 und Körperschaftsteuer 1994 bis 2000 der V-AG, ergibt sich Folgendes:

Die A-Bank AG veräußert 1989 in Österreich steuerpflichtige Wertpapiere an die U BV, Niederlande, eine 100%ige Tochter der U-GmbH. In den Wirtschaftsjahren 1991 bis 1993 begibt die V-AG, eine österreichische Holding-Aktiengesellschaft, Genussscheine in Höhe von 1,925 Mrd. ATS (rund 140 Mio. Euro). Genussrechtscheinzeichner sind überwiegend die A-Bank AG sowie genossenschaftliche Banken. Aufgrund der Gestaltung der Genussscheine als Substanzgenussrechte werden ab 1992 Gewinnanteile von der ABank AG an die Genussscheinberechtigten ausgeschüttet.‑

Die A-Bank AG erwirbt mit dem Genussscheinkapital 100 % der Anteile an der V-Finance Ltd., Jersey (Beteiligungshöhe 1,8865 Mrd. ATS, rund 132 Mio. Euro), welche ihrerseits Kredite oder Obligationskapital an die U BV, Niederlande, vergibt. Durch Veräußerung der ...

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