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SWI 1, Jänner 2009, Seite 49

Das belgische Special Tax Regime

Gerald Toifl

Lühn (Praxis Internationale Steuerberatung 2008, 292 ff.) stellt das so genannte Special Tax Regime in Belgien dar. Dieses besondere Besteuerungsregime steht ausländischen Führungskräften, Wissenschaftlern und Spezialisten zu, die nach Belgien entsandt werden. Es ist nur anwendbar, wenn ausländische Staatsangehörige sich nur vorübergehend in Belgien aufhalten, noch keine feste Bindung zu Belgien eingetreten ist und eine Funktion ausüben, die besondere Kenntnisse oder Verantwortung voraussetzt. Bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen kann der jeweilige Steuerpflichtige einen Antrag stellen, nach dem Special Tax Regime behandelt zu werden. Die Konsequenz bei Anwendung des Special Tax Regime ist, dass die entsendungsbedingten Kostenerstattungen in Belgien steuerfrei sind. Darüber hinaus wird der Steuerpflichtige, der auf das Special Tax Regime optiert hat, als fiktiv beschränkt Steuerpflichtiger in Belgien behandelt. Der entsandte Arbeitnehmer gilt per Fiktion in Belgien abkommensrechtlich als nicht ansässig (Art. 4 Abs. 1 DBA Deutschland – Belgien).

Rubrik betreut von: Toifl
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