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ASoK 5, Mai 2015, Seite 197

Teilpension als erweiterte Altersteilzeit

Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, online abrufbar unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00119/index.shtml.

Das Sozialministerium hat am den Entwurf eines Gesetzes, mit dem im Rahmen des AlVG mit Wirkung ab 2016 eine Teilpension in Form eines erweiterten Altersteilzeitgeldes eingeführt werden soll, zur Begutachtung versandt.

Um die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern mit Anspruch auf eine Korridorpension zu fördern, wird demnach Arbeitgebern, die mit diesen Personen eine Arbeitszeitverkürzung unter Gewährung eines teilweisen Lohnausgleichs vereinbaren, zur Abgeltung des Mehraufwandes eine Teilpension gewährt. Dieser nach dem Vorbild der Altersteilzeit konzipierte Anspruch ist nach dem Begutachtungsentwurf von folgenden Voraussetzungen abhängig:

  • Der betreffende Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 25 Jahre vor Geltendmachung des Anspruchs mindestens 780 Wochen (das sind 15 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

  • Der betreffende Arbeitnehmer erfüllt zwar die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension, er bezieht aber (im Hinblick auf die weiter ausgeübte Erwerbstätigkeit) keine vorzeitige Al...

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