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SWI 1, Jänner 2009, Seite 2

Konzertante Opernproduktion mit internationaler Besetzung und Konzerten in der Schweiz und Frankreich

Wird von einer österreichischen Produktionsgesellschaft mit ausländischen Künstlern in Österreich eine konzertante Opernproduktion einstudiert, die sodann in der Schweiz und in Frankreich zur Aufführung gelangt, stellt sich unter anderem die Frage, ob die österreichische Produktionsgesellschaft hinsichtlich der mit Werkvertrag engagierten und in Frankreich, Spanien, Belgien, Italien und in der Schweiz ansässigen Künstler zur Einbehaltung der 20%igen Abzugsteuer nach § 99 EStG verpflichtet ist.

Isoliert nach inländischem Recht beurteilt besteht diese Abzugspflicht, und zwar nicht nur hinsichtlich der in Österreich ausgeübten Tätigkeiten der Künstler, sondern auch hinsichtlich ihrer Auslandsauftritte; auch bei den Auslandsauftritten wird die Tätigkeit der Künstler in Österreich „verwertet“. Denn es spricht die Vermutung für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird (); diese Gegebenheiten liegen im geschilderten Fall vor.

Allerdings ergibt sich aus den mit den genannten Staaten abgeschlossenen DBA, dass bei in diesen Staaten ansässigen Künstlern Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht erlangt, wenn d...

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