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SWI 5, Mai 2002, Seite 245

EuGH: Betriebseinbringungen unter Zurückbehaltung von fremdfinanzierten Barmitteln fallen nicht unter die Fusions-RL

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-43/00 Andersen og Jensen ApS hatte sich der EuGH u. a. mit der Frage zu befassen, ob eine fremdfinanzierte Zurückbehaltung von Barmitteln bei Betriebseinbringungen mit den Bestimmungen der Fusions-RL vereinbar ist. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine nach dänischem Recht errichtete Aktiengesellschaft mit dem ursprünglichen Namen Randers Sport A/S (jetzt: Anderson og Jensen ApS), die Großhandel und Einzelhandel mit Sportausrüstungen betrieb, wollte ihren Betrieb in eine von den Aktionären der Randers Sport A/S gegründete Randers Sport Nyt A/S einbringen. Da die Aktionäre das bestehende Eigenkapital im Wesentlichen vor Ansprüchen aus dem künftigen Geschäftsbetrieb schützen und es bei der einbringenden Gesellschaft belassen wollten, nahm diese ein Darlehen über 10 Mio. DKK auf, dessen Betrag ihr zukommen sollte. Die entsprechende Geldschuld sollte von der übernehmenden Randers Sport Nyt A/S getragen werden. Weiters sollte der künftige Liquiditätsbedarf der Randers Sport Nyt A/S durch den Betriebskredit eines Kreditinstituts gedeckt werden, das zur Kreditsicherung ein Pfandrecht an sämtlichen Aktien der Randers Sport Nyt A/S verlangte. Au...

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