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Wegzugsbesteuerung und Gemeinschaftsrecht
Ebenso wie § 31 Abs. 2 Z 2 EStG sieht auch das französische Steuerrecht eine Wegzugsbesteuerung im Hinblick auf qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft und damit eine Besteuerung nicht realisierter Wertsteigerungen bei aus Frankreich wegziehenden natürlichen Personen vor. Im Rahmen eines Verfahrens vor dem französischen Höchstgericht (Conseil d'État) brachte der Beschwerdeführer vor, dass die Erhebung einer solchen Steuer bei einem Wegzug von Frankreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat (konkret: Belgien) nicht mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages in Einklang stehe. Der Conseil d'État nahm diese Argumentation auf und hat die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Valat (European Taxation 2002, 195 ff.) stellt diese Vorlagefragen und auch mögliche Antworten dar.