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SWI 9, September 2019, Seite 460

EuGH: Zwingende Aufteilung von Vorsteuern auch ohne explizite nationale Rechtsgrundlage

In seinem Urteil vom , Związek Gmin Zagłębia Miedziowego, C-566/17, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob nach den Bestimmungen der MwStSyst-RL eine Aufteilung von Vorsteuern in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil bei gleichzeitiger Ausübung sowohl einer wirtschaftlichen als auch einer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit auch dann zu erfolgen hat, wenn Kriterien für die Aufteilung dieser Vorsteuerbeträge in den nationalen Rechtsvorschriften fehlen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Bei Związek Gmin Zagłębia Miedziowego w Polkowicach (Gemeindeverband des Kupfer-Reviers mit Sitz in Polkovice; im Folgenden: Gemeindeverband) handelt es sich um eine juristische Person, die in Einklang mit den polnischen Gesetzen gegründet wurde und bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt, die den dem Verband angehörenden Gemeinden obliegen. Zu den ihm zugewiesenen Aufgaben zählen ua die Planung und Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen im Gebiet der ihm angehörenden Gemeinden. Diese Tätigkeiten, die über eine von den Gemeinden erhobene Gebühr finanziert werden, stellen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten dar, die unte...

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