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EuGH: Berufungssenat der FLD kein Gericht i. S. d. Art. 234 EG
ECJ: APPEALS SENATES ARE NOT COURTS ACCORDING TO ART. 234 OF THE EC TREATY
An appeals senate of the Finance Directorate for Vienna, Lower Austria and Burgenland directed a request for an opinion to the European Court of Justice. The point at issue was the unequal treatment of foreign dividends according to Austrian law. The European Court of Justice ruled against granting this request: an appeals senate is not a court according to Art. 234 of the EC Treaty.
I. Das
Über das Vorabentscheidungsersuchen des Berufungssenates V der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom über die Vereinbarkeit der Besteuerung von ausländischen Dividenden mit der Kapitalverkehrsfreiheit ist an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet worden. Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom entschieden, dass dem Berufungssenat keine Gerichtsqualität i. S. d. Art. 234 EG zukomme, und daher „für Recht erkannt:
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Beantwortung der vom Berufungssenat V der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland mit Beschluss vom vorgelegten Fragen nicht zuständig."
Der EuGH ist damit vollinhaltlich ...