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SWI 4, April 2007, Seite 170

Konsignationslager eines deutschen Unternehmens für eine schweizerische Konzerneinkaufsgesellschaft in den Räumen der inländischen Vertriebskonzerngesellschaft

Hat eine schweizerische Konzerngesellschaft zentral für den europäischen Konzern und damit auch für eine österreichische Konzernvertriebsgesellschaft den Wareneinkauf übernommen (die schweizerische Gesellschaft verkauft demnach zu fremdüblichen Preisen an die österreichische Konzerngesellschaft) und mietet eine – nicht konzernzugehörige – deutsche Produktionsgesellschaft (die ihre Produkte an die schweizerische Gesellschaft verkauft) bei der genannten österreichischen Konzerngesellschaft Platzkapazität an, um dort ein Konsignationslager einzurichten, aus dem die österreichische Gesellschaft nach Bedarf Ware zum Verkauf entnimmt, so bildet ein solches Auslieferungslager weder nach dem österreichisch-deutschen DBA noch nach dem österreichisch-schweizerischen DBA eine Betriebsstätte. Denn bloße Auslieferungslager wirken nach Art. 5 Abs. 4 der dem OECD-MA folgenden Verträge abkommensrechtlich nicht betriebsstättenbegründend.

Eine Prüfung, ob die österreichische Gesellschaft möglicherweise zur Vertreterbetriebsstätte der deutschen Gesellschaft werden könnte, kann unterbleiben, solange die österreichische Gesellschaft nicht ausschließlich (oder fast ausschließlich) Produkte der deutschen ...

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