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SWI 4, April 2007, Seite 150

Anwendung der Kostenaufschlagsmethode

Betreibt eine in Österreich errichtete GmbH einen Maschinen- und Ersatzteilhandel und werden die Maschinen von der deutschen Muttergesellschaft eingekauft, dann ist die Lieferung seitens der deutschen Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zu fremdüblichen Preisen zu verrechnen.

Soll hierbei die Kostenaufschlagsmethode in der Weise angewendet werden, dass auf die durch den Maschineneinkauf verursachten Personalkosten der deutschen Muttergesellschaft ein Aufschlag von 30 % vorgenommen wird, so kann hierzu nicht im EAS-Weg eine verbindliche Erklärung über die Angemessenheit dieser Preisgestaltung abgegeben werden, da dies als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch die zuständige Abgabenbehörde zu überlassen ist.

Ohne im Übrigen auf die Übereinstimmung der gewählten Methodik mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen einzugehen, fällt aber auf, dass der tatsächliche Herstellerabgabepreis etwa 33.000 (bei einem Herstellerlistenpreis von etwa 70.000) beträgt, sodass nach Berücksichtigung der Frachtkosten in Höhe von 2.000 für die deutsche Muttergesellschaft ein Gestehungspreis von rund 35.000 anfällt. Erhöht um die anteiligen Personalkosten (160) und Sondereinzelkos...

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