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Internationaler Profiradrennfahrer mit ausländischen Trainingseinsätzen
Erhält ein in Österreich ansässiger Profiradrennfahrer, der überwiegend Rennen im Ausland bestreitet, von einem deutschen Team eine feste Jahresvergütung für werbliche Leistungen (Pressekonferenzen, Foto- und Filmtermine unter Abtretung der Persönlichkeitsrechte), dann unterliegen diese Vergütungen grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; Deutschland ist gemäß Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz des mit Österreich abgeschlossenen DBA berechtigt, die Zahlungen einer Quellenbesteuerung zu unterziehen, soweit sie eine Abgeltung für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten darstellen. Diese Quellensteuer ist in Österreich gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA-Deutschland anzurechnen.
Wird zusätzlich eine fixe Jahresvergütung für die sportlichen Aktivitäten gezahlt, erscheint die Ansicht vertretbar, dass diese Vergütungen aliquot auf die Quellen dieser Einkünfte (die in den verschiedenen Ländern ausgeübten aktiven sportlichen Tätigkeiten) aufgeteilt werden, wenn keine geeigneten Zuordnungskriterien zu den einzelnen sportlichen Wettkämpfen gegeben sind. In diesem Fall wird aber auch eine aliquote Zuordnung zu den Trainingseinsätzen in den verschiedenen Staaten erforderlich sein.
Während die den We...