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Ratifikationsverzögerung betreffend Revision des DBA-Schweiz
Am wurde ein Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz unterzeichnet, das in Österreich im Juli 2006 ratifiziert worden ist; auf schweizerischer Seite hat sich allerdings das Ratifikationsverfahren verzögert, sodass der Austausch der Ratifikationsurkunden erst am stattfinden konnte. Die Veröffentlichung im BGBl. wird demnächst erfolgen. Das Protokoll sieht einen allgemeinen Wirksamkeitsbeginn mit vor, der sich aber für alle Steuerpflichtigen, die aus der Revision abgabenrechtliche Nachteile zu erwarten haben, um ein Jahr auf den verschiebt.
Da mit dem Protokoll für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Steueranrechnungsverfahren eingeführt wurde, wird für in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die länger als 183 Tage im betreffenden Steuerjahr an schweizerische Konzernunternehmen verliehen werden, für das Veranlagungsjahr 2007 erstmals inländische Steuerpflicht eintreten, wobei die schweizerische Quellensteuer anzurechnen ist.
Der österreichische Arbeitgeber wird daher mit der Veröffentlichung des Revisionsprotokolls vor eine neue Rechtslage gestellt. Denn ab erlischt die bisherige DBA-Steuerbefreiung, sodass damit die Rechtsgrundlage für die Unterlassung des Lohnsteuerabzugs ...