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SWI 4, April 2007, Seite 146

Outsourcing von Hotelreinigungsdiensten

Hat ein österreichisches Hotel ein deutsches Gebäudereinigungsunternehmen (AG) mit den Hotelreinigungsdiensten betraut, wobei das deutsche Unternehmen zu diesem S. 147Zweck in Österreich ansässige Arbeitskräfte einstellt, hängt die Frage des Umfangs der steuerlichen Verpflichtungen des deutschen Unternehmens in erster Linie davon ab, ob dem deutschen Unternehmen zur Erbringung seiner Reinigungsdienste in Österreich eine „Betriebsstätte“ zur Verfügung steht.

Eine derartige Betriebsstätte im Sinn des § 29 BAO liegt jedenfalls dann vor, wenn dem deutschen Unternehmen ein Umkleideraum für das zur Reinigung eingesetzte Personal zur Verfügung gestellt wird. Der Bestand einer solchen Betriebsstätte löst damit gemäß § 81 EStG die Verpflichtung zum österreichischen Lohnsteuerabzug aus.

Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebsstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Deutschland darstellt, bedarf einer genaueren Durchleuchtung der Nutzungsintensität. Bei einer – gemessen am Gesamtvolumen der deutschen Leistungserbringung – bloß untergeordneten Nutzung des Umkleideraums (wenn dieser Umkleideraum daher eine bloße unterstützende Hilfsfunktion für die vertragliche Leistungs...

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